Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Beyond360, Inhaber Harman Singh (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern.
Diese AGB richten sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Sofern Beyond360 Verträge mit Verbrauchern abschließt, gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt wurden.
Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls besondere Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Annahme eines Angebots, Bestätigung per E-Mail, Unterzeichnung eines Vertrags oder durch Beginn der Leistungserbringung aufgrund einer entsprechenden Beauftragung zustande.
Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Leistungen
Beyond360 erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Webdesign und Webentwicklung
- E-Commerce und Online-Shops
- Software- und App-Entwicklung
- UI/UX und digitale Gestaltung
- Corporate Design und Branding
- Online-Marketing
- SEO, SEA und GEO
- KI-Lösungen und Automatisierungen
- Hosting
- Wartung und technische Betreuung
- Integration und Einrichtung von Drittanbieter-Diensten
- technische und strategische Beratung
- sonstige digitale Dienstleistungen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert verrechnet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Materialien, Freigaben und Entscheidungen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
Kann ein Projekt aufgrund fehlender Inhalte, Zugänge, Entscheidungen oder Freigaben nicht fortgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten vorübergehend auszusetzen.
Eine ursprünglich vorgesehene Fertigstellungsfrist kann in diesem Fall nicht garantiert werden. Die Fortsetzung des Projekts erfolgt abhängig von den zum Zeitpunkt der vollständigen Mitwirkung verfügbaren Kapazitäten.
Bereits erbrachte Leistungen können unabhängig vom Projektfortschritt abgerechnet werden.
§ 5 Projektablauf, Termine und Fertigstellung
Angegebene Projektzeiten und Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Projektfristen setzen die rechtzeitige Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus.
Verzögerungen aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, fehlender Freigaben, verspäteter Bereitstellung von Inhalten, technischer Probleme bei Drittanbietern oder sonstiger außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegender Umstände verlängern die Projektlaufzeit entsprechend.
Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen besteht für die Dauer der Behinderung keine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Termine.
§ 6 Korrekturschleifen und Änderungen
Die Anzahl der im Projektpreis enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. dem jeweiligen Angebot.
Eine Korrekturschleife umfasst Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Nachträgliche Änderungen des Projektumfangs, neue Funktionen, zusätzliche Seiten, grundlegende Designänderungen oder sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzleistungen und können gesondert verrechnet werden.
§ 7 Freigabe und Abnahme
Nach Bereitstellung eines Projektstands zur Prüfung hat der Auftraggeber diesen innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen, zu prüfen und entweder freizugeben oder konkrete Mängel mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Rückmeldung noch eine begründete Beanstandung, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Freigabe bzw. Stellungnahme auffordern.
Unwesentliche Mängel, die die gewöhnliche Nutzung der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nach erfolgter Freigabe gewünschte Änderungen gelten grundsätzlich als neue bzw. zusätzliche Leistungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung erfolgt auf das in der jeweiligen Rechnung angeführte Bankkonto.
Beyond360 ist berechtigt, mit der Umsetzung bzw. Fortsetzung eines Projekts erst nach Eingang der jeweils fälligen Zahlung zu beginnen.
Die Übergabe einer fertiggestellten Website, eines Online-Shops, einer Software sowie von Zugangsdaten oder vereinbarten Nutzungsrechten kann bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Projektkosten zurückbehalten werden.
§ 9 Zahlungsmodalitäten bei Projektleistungen
Bei sogenannten One-Page-Projekten ist der gesamte vereinbarte Projektbetrag grundsätzlich vollständig vor Projektbeginn zu bezahlen.
Bei Webdesign-, E-Commerce- und vergleichbaren Projekten erfolgt die Vergütung grundsätzlich in Teilzahlungen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind 50 % des vereinbarten Projektpreises vor Projektbeginn und die verbleibenden 50 % nach Fertigstellung und vor endgültiger Übergabe zu bezahlen.
Bei größeren oder umfangreicheren Projekten kann folgende Zahlungsaufteilung vereinbart werden:
- 50 % vor Projektbeginn
- 25 % nach einem definierten Zwischenstand oder einer Designfreigabe
- 25 % nach Fertigstellung und vor endgültiger Übergabe
Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
§ 10 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist Beyond360 berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen auszusetzen.
Dies kann insbesondere die Entwicklung, Wartung, Betreuung oder – soweit rechtlich und technisch zulässig – die Bereitstellung von durch Beyond360 betriebenen Diensten betreffen.
Durch eine berechtigte Leistungsaussetzung entstehende Projektverzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige und angemessene Kosten der Forderungseinbringung bleiben unberührt.
§ 11 Laufende Leistungen
Zu laufenden Leistungen zählen insbesondere Hosting, Wartung, technische Betreuung, Add-ons und vergleichbare wiederkehrende Dienstleistungen.
Diese Leistungen werden grundsätzlich jährlich im Voraus verrechnet, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Beginnt eine laufende Leistung während eines Kalenderjahres, kann die erste Abrechnung anteilig bis zum 31. Dezember erfolgen. Ab dem Folgejahr erfolgt die Verrechnung grundsätzlich im Voraus für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember.
Die Aktivierung bzw. Fortführung kostenpflichtiger laufender Leistungen kann vom vollständigen Eingang der jeweils fälligen Zahlung abhängig gemacht werden.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
Laufende Leistungen haben grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag grundsätzlich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits ordnungsgemäß verrechnete und bezahlte Leistungen werden grundsätzlich nicht anteilig rückerstattet, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
§ 13 360 Launch
Bei ausdrücklich als „360 Launch“ bezeichneten Vertragsmodellen handelt es sich um ein besonderes Nutzungs- und Bereitstellungsmodell.
Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben die Website, das zugrunde liegende System, Designbestandteile sowie die technische Umsetzung während der Vertragslaufzeit im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis von Beyond360.
Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags das vereinbarte Nutzungsrecht.
Bei Beendigung des Vertrags besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe oder Übertragung der Website, des Quellcodes, der Design- oder Entwicklungsdateien oder sonstiger Bestandteile des 360-Launch-Systems, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Eigene Inhalte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Wartung und technische Betreuung
Wartungsleistungen richten sich nach dem jeweils gebuchten Wartungspaket.
Je nach Paket können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- System- und Software-Updates
- Funktionskontrollen
- Sicherheitsüberprüfungen
- Fehlerbehebungen
- Backups
- Performance-Optimierungen
- kleinere Textänderungen
- Bildaustausch
- geringfügige Layout-Anpassungen
Nicht Bestandteil einer regulären Wartung sind insbesondere:
- Erstellung neuer Seiten
- grundlegende Designänderungen
- Entwicklung neuer Funktionen
- umfangreiche technische Erweiterungen
- Marketingmaßnahmen
- SEO-/SEA-Leistungen
- Entwicklung individueller Softwarelösungen
Nicht genutzte inkludierte Wartungsstunden verfallen grundsätzlich mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und können nicht auf spätere Zeiträume übertragen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wartung und technische Betreuung stellen keine Garantie für eine permanente Verfügbarkeit oder vollständige Fehlerfreiheit der Website oder des jeweiligen Systems dar.
§ 15 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Entwürfe, Konzepte, Designs, Layouts, Strategien, Programmierungen, Texte, Grafiken, Präsentationen und sonstige von Beyond360 erstellte Leistungen sind bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars nicht zur Nutzung durch den Auftraggeber freigegeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn individuell erstellten Endergebnissen.
Nicht automatisch Bestandteil der Übergabe sind insbesondere:
- offene Design- und Arbeitsdateien
- Figma-Arbeitsdateien
- interne Projektdateien
- Entwicklungsumgebungen
- wiederverwendbare Komponenten
- Bibliotheken
- interne Templates
- Arbeitsmethoden und Know-how
- nicht für den Auftraggeber individuell entwickelte Bestandteile
Eine Herausgabe solcher Dateien oder Bestandteile bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Rechte an Software, Plugins, Themes, Schriftarten, Stockmaterialien und sonstigen Leistungen Dritter richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 16 Drittanbieter, Plugins und Lizenzen
Zur Umsetzung von Projekten kann Beyond360 Dienste und Produkte Dritter einsetzen.
Hierzu zählen insbesondere:
- Content-Management-Systeme
- Shop-Systeme
- Plugins
- Themes
- APIs
- Cloud-Dienste
- Zahlungsanbieter
- Schriftarten
- Stockfotos und Stockvideos
- Analyse- und Marketingtools
- KI-Dienste
- Open-Source-Software
Für solche Drittanbieter gelten zusätzlich deren jeweilige Vertrags-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen.
Beyond360 hat keinen Einfluss auf zukünftige Preisänderungen, Funktionsänderungen, Einstellung von Diensten oder Änderungen der Geschäftsbedingungen von Drittanbietern.
Laufende Lizenz- oder Nutzungskosten Dritter sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 17 Domains, Datenexport und Transfer
Domains können je nach Vereinbarung im Namen des Auftraggebers oder durch Beyond360 verwaltet werden.
Nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung stellt Beyond360 auf Anfrage einen üblichen Export vorhandener Kundendaten sowie erforderliche Domain-Transfercodes zur Verfügung, sofern der jeweilige Vertrag eine Übertragung vorsieht und keine offenen Forderungen bestehen.
Ein einfacher Datenexport und die Bereitstellung vorhandener Auth-Codes werden grundsätzlich nicht gesondert verrechnet.
Weitergehende Leistungen, insbesondere Migrationen, Serverumzüge, technische Übertragungen, Neuinstallationen, Konfigurationen oder Fehlerbehebungen bei einem neuen Anbieter, können gesondert verrechnet werden.
Die Regelungen des 360-Launch-Modells bleiben hiervon unberührt.
§ 18 Leistungen und Inhalte Dritter
Beyond360 übernimmt keine Verantwortung für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten oder Materialien.
Der Auftraggeber sichert zu, über sämtliche zur Verwendung notwendigen Rechte an bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Videos, Marken, Daten und sonstigen Materialien zu verfügen.
Der Auftraggeber hält Beyond360 im gesetzlich zulässigen Umfang hinsichtlich berechtigter Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aus einer vom Auftraggeber veranlassten rechtswidrigen Verwendung solcher Inhalte entstehen.
§ 19 KI-gestützte Leistungen
Beyond360 kann bei der Leistungserbringung Systeme künstlicher Intelligenz sowie KI-basierte Dienste Dritter einsetzen.
Dies kann insbesondere die Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Konzepten, Analysen, Automatisierungen, Softwarebestandteilen oder anderen digitalen Inhalten betreffen.
KI-generierte Ergebnisse können trotz sorgfältiger Prüfung Fehler, Ungenauigkeiten oder technisch bedingte Abweichungen enthalten.
Soweit KI-Systeme Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren jeweilige Nutzungsbedingungen und technischen Rahmenbedingungen.
Beyond360 übernimmt keine Garantie dafür, dass externe KI-Dienste dauerhaft in unveränderter Form, zu unveränderten Preisen oder mit bestimmten Funktionen verfügbar bleiben.
§ 20 Online-Marketing, SEO, SEA und GEO
Bei Leistungen in den Bereichen SEO, SEA, GEO, Performance Marketing oder vergleichbaren Marketingmaßnahmen schuldet Beyond360 die vereinbarte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
Insbesondere werden keine bestimmten:
- Rankings
- Reichweiten
- Impressionen
- Klickzahlen
- Leads
- Conversions
- Umsätze
- Followerzahlen
garantiert.
Ergebnisse können insbesondere von Algorithmen, Plattformrichtlinien, Wettbewerb, Marktbedingungen, Werbebudgets und Entscheidungen von Drittanbietern beeinflusst werden.
§ 21 Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
Beyond360 ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeiter, Freelancer, Partnerunternehmen oder sonstige Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Die Auswahl und Koordination dieser Personen bzw. Unternehmen obliegt Beyond360.
§ 22 Referenzen und Eigenwerbung
Beyond360 ist berechtigt, fertiggestellte und veröffentlichte Projekte unter Nennung des Auftraggebers und Verwendung des öffentlich zugänglichen Unternehmensnamens, Logos sowie geeigneter Darstellungen des Projekts als Referenz zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen, Social-Media-Kanälen und sonstigen Eigenwerbemaßnahmen.
Vertrauliche oder nicht veröffentlichte Informationen des Auftraggebers werden hiervon nicht umfasst.
Der Auftraggeber kann einer solchen Verwendung aus berechtigten Gründen widersprechen. Abweichende Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen dieser Bestimmung vor.
Beyond360 ist außerdem berechtigt, soweit vereinbart oder branchenüblich, einen dezenten Hinweis auf die Erstellung der Website durch Beyond360 einschließlich Verlinkung auf die Website von Beyond360 anzubringen.
§ 23 Projektabbruch und Stornierung
Wird ein bereits beauftragtes Projekt auf Wunsch des Auftraggebers vor vollständiger Fertigstellung beendet oder storniert, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
Vom Auftragnehmer bereits verbindlich beauftragte oder nicht mehr stornierbare Fremdleistungen, Lizenzen und sonstige projektbezogene Kosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den bis zur Beendigung entstandenen Ansprüchen verrechnet.
§ 24 Gewährleistung
Beyond360 gewährleistet, dass die vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel nach Übergabe unverzüglich mitzuteilen, soweit die gesetzlichen Bestimmungen über die unternehmerische Mängelrüge anwendbar sind.
Beyond360 ist zunächst Gelegenheit zu geben, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen externer Systeme, Updates, Drittanbieter, Serverumgebungen oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von Beyond360 verursacht wurde.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 25 Haftung
Beyond360 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig sind, insbesondere nicht für Personenschäden.
Beyond360 haftet insbesondere nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die ausschließlich durch Umstände außerhalb des eigenen Einflussbereichs verursacht werden, etwa durch Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern, Hosting-Providern, Plattformen, APIs oder sonstigen externen Diensten.
Eine Haftung für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, Rankings, Reichweiten, Umsätze oder vergleichbarer Erfolgskennzahlen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 26 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne Berechtigung an Dritte weiterzugeben.
Hiervon ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Soweit Beyond360 im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO erfüllt sind, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 27 Preisanpassungen
Beyond360 ist berechtigt, Preise für laufende Leistungen mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume anzupassen.
Preisänderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn des betroffenen Abrechnungszeitraums mitgeteilt.
Bereits verbindlich vereinbarte einmalige Projektpreise bleiben von einer allgemeinen Preisanpassung unberührt, sofern sich der vereinbarte Leistungsumfang nicht ändert.
Preisänderungen externer Anbieter, Lizenzen oder Dienste können entsprechend weiterverrechnet werden, sofern diese Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind.
§ 28 Kommunikation
Rechtserhebliche Erklärungen, Freigaben und Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, auch per E-Mail erfolgen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 29 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von Beyond360 vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben in jedem Fall unberührt.
Stand: April 2026
Kontakt
office@beyond360.at
+43 660 412 52 11
Standort
Schillingstraße 14A
1220 Wien

